Als Boutiquekanzlei für spezialisierte Rechtsdienstleistungen im öffentlichen Recht berät Advokatur Barmet Staat, Wirtschaft und Privatpersonen bei rechtlichen, politischen und strategischen Herausforderungen.
Kompetenzen
Advokatur Barmet führt Prozesse im eidgenössischen und kantonalen Submissionsrecht über sämtliche Instanzen und berät bei komplexen Ausschreibungen. Advokatur Barmet weiss ausserdem, was eine gute Ausschreibung ausmacht und kann die öffentliche Hand deshalb wirkungsvoll begleiten, punktuell oder über die gesamte Dauer eines Ausschreibungsprojekts.
Trotz vieler Gemeinsamkeiten unterscheidet sich das öffentliche Dienstrecht vom privaten Arbeitsrecht in wesentlichen Punkten. Kenntnis dieser Unterschiede und grosse Erfahrung im öffentlichen Personalrecht machen Advokatur Barmet zur Expertin im öffentlichen Dienstrecht auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene.
Advokatur Barmet betreibt ausserdem zusammen mit Rechtsanwalt Michael Oberdorfer den personalrechtsblog.ch, auf welchem regelmässig aktuelle Entscheide, Gesetzesänderungen und praxisrelevante Fragestellungen aufgegriffen und diskutiert werden.
Zum Personalrechtsblog
Auf dem Gebiet des Gemeinderechts berät Advokatur Barmet Gemeinden, Zweckverbände, Anstalten und andere kommunale Träger öffentlicher Aufgaben. Wir erteilen rasch und verständlich Auskunft bei alltäglichen Fragestellungen zum Gesetzesvollzug und unterstützen unsere Mandanten bei der Vorbereitung anspruchsvoller Geschäfte sowie in Rechtsmittelverfahren. Advokatur Barmet begleitet Gemeinden selbstverständlich auch bei gemeindeübergreifenden Zusammenarbeitsverträgen oder bei der Ausgliederung öffentlicher Aufgaben.
Bildungsinstitutionen stehen verschiedenen Stakeholdern gegenüber und haben diverse Schnittstellen mit anderen Institutionen des öffentlichen und privaten Rechts. Sie sind mit zunehmend anspruchsvolleren Rechtsfragen konfrontiert. Advokatur Barmet ist eine Sparringpartnerin, welche die dichten und komplexen Rechtsgrundlagen kennt und darüber hinaus ausgewiesene, langjährige Erfahrung in der Begleitung und Beratung von privaten und öffentlichen Bildungsinstitutionen vorweist.
Das Medizin- und Gesundheitsrecht zeichnet sich durch einen hohen Grad an Regulierung und eine verhältnismässig rasch ändernde Rechtsetzung und Rechtsprechung aus. Entscheidend ist deshalb, dass in der Beratung von Leistungserbringern des Gesundheitswesens, seien es Praxisgemeinschaften, Psychotherapeutinnen, Pflegeheime oder Spitäler aktuelles und breites Wissen schnell zur Verfügung steht.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung in der Beratung von Leistungserbringern des Gesundheitswesens findet sich Advokatur Barmet in den Gesetzen und Verordnungen, welche diese vielseitige und dynamische Landschaft prägen, bestens zurecht.
Unsere Mandantschaft kann sich auf unser grosses Know-How insbesondere auch im Bereich der Spitalplanung und Spitalfinanzierung und in Zulassungs- und Aufsichtsverfahren für sämtliche Leistungserbringer des Gesundheitswesens verlassen.
Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an den Umgang der öffentlichen Hand mit Daten und Informationen aus der Verwaltung. Welche Informationen in welcher Form welchen Personen bekanntgegeben werden dürfen, ist in der Praxis oft Gegenstand einer rechtlich anspruchsvollen Einzelfallprüfung. Advokatur Barmet unterstützt öffentlich-rechtliche und private Stellen bei der herausfordernden Datenbearbeitung und Datenbekanntgabe und berät sie bei Fragestellungen rund um den Datenschutz und den Zugang zu Informationen.
Das öffentliche Prozessrecht unterscheidet sich fundamental von zivilrechtlichen Verfahren. Advokatur Barmet weist langjährige Prozesserfahrung im Bereich des öffentlichen Prozessrechts aus sowohl auf Kantonsebene als auch vor Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht. Diese Erfahrung befähigt uns, Prozesschancen und -risiken richtig einzuschätzen und die Verfahren effizient zu führen.
Wenn staatliches Handeln Individuen tangiert, dann stellen sich meist Fragen des Grundrechtsschutzes. Mitunter sind Grundrechte in einem Mass betroffen, das den Adressaten staatlicher Massnahmen ungerechtfertigt erscheint. Dann lohnt es sich, das in Frage stehende staatliche Handeln einer genaueren Prüfung mit Blick auf die Grundrechtskonformität zu unterziehen. Hier unterstützt Advokatur Barmet Unternehmen und Privatpersonen. Auch im Bereich der politischen Rechte, namentlich des Wahl- und Abstimmungsrechts, verfügen wir über grosse Erfahrung in der Beratung der öffentlichen Hand und Privater und können eine Vielzahl erfolgreich geführter Rechtsmittelverfahren in diesem Bereich vorweisen.